Wir beraten Sie optimal.
Sie sollen Ihre Situation verstehen und richtig einordnen können.
Nur so können Sie im Anschluss die richtige Entscheidung für einen Behandlungsweg treffen.
Eine gute Beratung ist zeitintensiv.
Sie benötigt eine gute Vorbereitung mit Einholen von allen notwendigen Befunden (Krankheitsgeschichte, Begleiterkrankungen, Medikation, Lebensqualität- und funktionelle Fragebögen, Blutwerte, Befunde von Bildgebung etc.).
Hinzu kommt typischerweise eine eigene Befundung und Wertung von Bildern (z.B. MRT, PSMA PET oder CT-Bilder).
Allein die Vorbereitung benötigt oft 2-3 Stunden.
In vielen Fällen ist eine persönliche Vorstellung mit entsprechenden Untersuchungsmaßnahmen sinnvoll, um die Krankheitssituation angemessen einschätzen zu können.
Das eigentliche Beratungsgespräch umfasst in der Regel ca. 30 Minuten.
Wir bieten solche Konsultationen telefonisch, per Video oder persönlich an. Sie entscheiden.
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen behalten wir uns jedoch vor, eine persönliche Vorstellung zu empfehlen.
Kosten
Bei einer Beratung anhand der Unterlagen telefonisch oder per Video lässt sich der Aufwand in Deutschland nicht darstellen.
Bei gesetzlich versicherten Patienten sieht das System eine Summe von 8,12€ vor, bei Privatversicherungen sind mit dem maximalen Steigerungsfaktor 3,5 (GOÄ-Ziffer 3) maximal 30,60€ abrechenbar.
Mit anderen Worten: Beratung im medizinischen Bereich hat in Deutschland praktisch keinen Wert.
Unsere Beratung soll unabhängig von einer möglichen Therapie sein.
Wir koppeln also nicht eine unterfinanzierte Beratung mit einer nachfolgenden Therapie im Sinne einer Mischkalkulation.
Mit anderen Worten: durch eine angemessen honorierte Beratung müssen wir nicht eine Therapie „verkaufen“, die in Ihrem Falle möglicherweise nicht sinnvoll oder notwendig ist.
Aus diesem Grunde bieten wir im Falle einer Beratung nach Unterlagen eine Honorarvereinbarung an.
Die Kosten hierfür liegen je nach Aufwand zwischen 300 und 500€.
Sobald wir Ihre Unterlagen gesichtet haben, können wir die Kosten einschätzen und Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Die Honorarvereinbarung richtet sich, wie in Deutschland vorgegeben, immer nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).